Bestattungskosten, Unfallversicherung
Beschreibung
Bei Tod durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit wird Sterbegeld in Höhe von einem Siebtel der im Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße (2017: 5.100 € West, 4.560 € Ost) gezahlt. Außerdem werden die Kosten der Überführung des Verstorbenen an den Ort der Bestattung übernommen, wenn der Versicherte außerhalb des Wohnorts tödlich verunglückt ist.
§ 64 Sozialgesetzbuch VII
Gesetzliche Unfallversicherungsträger
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 64 Sozialgesetzbuch VII
Rechtsbehelf
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage
Weiterführende Links
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Stand: 08.06.2017
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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