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Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung

Bei Halterwechsel durch Verkauf, Erbschaft, Schenkung etc., Wohnort- oder Betriebssitzwechsel oder nach Außerbetriebsetzung ist das Kraftfahrzeug ggf. auf seinen neuen Halter umzuschreiben bzw. auf den bisherigen Halter wieder zuzulassen oder die Halterdaten sind zu berichtigen.

Ansprechpartner - Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

SG 22 - Verkehrswesen, Straßen- und Wegerecht

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