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Soziale Wohnraumförderung; Beratung außerhalb von Vorhaben

Die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) berät als Beratungs- und Bewilligungsstelle der Sozialen Wohnraumförderung über Finanzierung und Planung von Wohnraum im Bereich des Landkreises.

Stadt Rosenheim

505 - Wohnungswesen und besondere soziale Angelegenheiten

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Erreichbarkeit telefonisch oder per E-Mail: Montag – Donnerstag, 08:00 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag 08:00 – 13:00 Uhr

Hausanschrift

Reichenbachstr. 8
83022 Rosenheim

Postanschrift

Postfach 1209
83013 Rosenheim