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Soziale Wohnraumförderung; Beratung außerhalb von Vorhaben

Die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) berät als Beratungs- und Bewilligungsstelle der Sozialen Wohnraumförderung über Finanzierung und Planung von Wohnraum im Bereich des Landkreises.

Landratsamt Oberallgäu

SG 41 Soziale Leistungen und Hilfen, Wohnungswesen

Öffnungszeiten

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Oberallgäuer Platz 2
87527 Sonthofen

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Oberallgäuer Platz 2
87527 Sonthofen