Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Nach bestandener Prüfung oder nach Befreiung von der Prüfung können sie sich als Steuerberater(in) bestellen lassen.
Die Bestellung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Steuerberaterkammer.
Die örtliche Zuständigkeit der Steuerberaterkammern richtet sich nach Ihrer beabsichtigten beruflichen Niederlassung.
Bei beabsichtigter beruflicher Niederlassung im Ausland ist die Steuerberaterkammer zuständig, die Sie von der Steuerberaterprüfung befreit hat oder in deren Kammerbezirk Sie die Steuerberaterprüfung abgelegt haben.
Um als Steuerberater bestellt werden zu können, müssen Sie die Steuerberaterprüfung erfolgreich abgelegt haben oder von der Steuerberaterprüfung befreit worden sein.
Als Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU), eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine verkürzte Steuerberaterprüfung abzulegen, die sogenannte Eignungsprüfung (siehe unter "Verwandte Themen").
(nicht älter als ein Jahr)
Bearbeitungsgebühr:
Sie können eine vorübergehende Eintragung in das Berufsregister beantragen, wenn Sie in der EU eine berufliche Niederlassung unterhalten und dort zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind.
Um als Steuerberater/in bestellt werden zu können, müssen Sie grundsätzlich die Steuerberaterprüfung erfolgreich abgelegt haben. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht allerdings die Möglichkeit, eine Eignungsprüfung abzulegen.