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Auszeichnung "Weißer Engel"; Einreichung einer Anregung

Die können auszeichnungswürdige Personen für die Auszeichnung mit dem "Weißen Engel" vorschlagen.

Für Sie zuständig

Regierung von Oberbayern - P2 - Koordinierung; Orden

Regierung von Oberbayern

Hausanschrift

Maximilianstraße 39
80538 München

Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen

Postanschrift

80534 München

Telefon

+49 89 2176-0

Leistungsdetails

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zeichnet Personen für vorbildliche Leistungen im Gesundheits- und Pflegebereich mit dem "Weißen Engel" aus.

Die Auszeichnung wird für langjähriges und regelmäßiges ehrenamtliches Engagement im Bereich Pflege verliehen, insbesondere für vorbildhafte häusliche Pflege. Abgrenzungsmerkmal gegenüber der "Pflegemedaille" (siehe unter "Verwandte Themen") ist, dass die Ursache der Pflegebedürftigkeit in einem "schleichenden Erkrankungsprozess" (z. B. Demenz) oder in einer "ad-hoc-Erkrankung" (z. B. Schlaganfall) liegt oder altersbedingt ist.

Die Auszeichnung besteht aus einer Ehrennadel und einer Urkunde und wird an höchstens 70 Personen im Jahr vergeben.

Stand: 04.10.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention