Logo Bayernportal

Anerkannte und bleibeberechtigte Ausländer; Erteilung von Wohnsitzzuweisungen

Anerkannte und Bleibeberechtigte können zu ihrer Versorgung mit angemessenem Wohnraum oder zur Förderung ihrer nachhaltigen Integration verpflichtet werden, in einem bestimmten Landkreis oder in einer bestimmten kreisfreien Stadt zu wohnen.

Ansprechpartner - Regierung von Unterfranken

Flüchtlingsunterbringung und Integration

Anzahl: 1