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Abfallrecht; Vollzug

Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Ansprechpartner - Landratsamt Freyung-Grafenau

Bauwesen rechtlich, Raumordnung und Landesplanung, Immisionsschutz, Bodenschutz und Abfallrecht, Wohnbauförderung

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