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Rechtssachen; Mitwirkung bei Strafsachen von Oberlandesgerichten und vom Bayerischen Obersten Landesgericht

Die Generalstaatsanwaltschaften sind das Bindeglied zwischen den Staatsanwaltschaften ihres Bezirks und dem jeweils zuständigen Oberlandesgericht; die Generalstaatsanwaltschaft München übernimmt diese Funktion gegenüber dem Bayerischen Obersten Landesgericht.

Für Sie zuständig

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Generalstaatsanwaltschaften
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Leistungsdetails

Die Generalstaatsanwaltschaften wirken durch die Fertigung von Stellungnahmen und Anträgen an den Entscheidungen der Revisionsgerichte mit.

Mitwirkung gegenüber dem Bayerischen Obersten Landesgericht (nur Generalstaatsanwaltschaft München)

Dies betrifft u. a. folgende Verfahren: 

  • Revisionen gegen Berufungsurteile der Landgerichte in Strafsachen oder Sprungrevisionen gegen Urteile der Strafrichter oder Schöffengerichte der Amtsgerichte
  • Rechtsbeschwerdeverfahren gegen Urteile bayerischer Amtsgerichte in Bußgeldsachen.

Mitwirkung gegenüber den Oberlandesgerichten (alle Generalstaatsanwaltschaften)

Dies betrifft u.a. folgende Verfahren:

  • Beschwerden bzw. sofortige Beschwerden gegen Beschlüsse der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern der Landgerichte des Bezirks
  • Entscheidung über die Haftfortdauer nach sechsmonatiger Untersuchungshaft

 

 

Stand: 27.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz