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Weiterführende Schulen; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Baumaßnahmen

Für die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten in Gymnasien, Realschulen, Fachoberschulen, Fachakademien und Berufsoberschulen ist eine schulaufsichtliche Genehmigung erforderlich. Für die Erteilung sind die Regierungen zuständig.

Ansprechpartner - Regierung von Schwaben

Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht

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