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Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen

Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Markt Rennertshofen

Bürgeramt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

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Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
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86643 Rennertshofen

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Marktstraße 18
86643 Rennertshofen