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Vorschlagswesen; Einreichung von Vorschlägen durch Bürgerinnen und Bürger zur Weiterentwicklung der Bayerischen Staatsverwaltung

Ein innovativer öffentlicher Dienst lebt von frischen Ideen und neuen Impulsen. Wer sich nicht weiterentwickelt, stagniert. Die Bayerische Staatsregierung möchte Bürgerinnen und Bürger in diese Entwicklung einbeziehen.

 

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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
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Was ist das Bürgerengagement für Moderne Verwaltung?

Staat und Gesellschaft stehen ständig vor neuen, großen Herausforderungen. Insbesondere vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der voranschreitenden Digitalisierung sind Innovationen notwendig, um sich dem ständigen Erneuerungs- und Veränderungsprozess anzupassen.

Das Bürgerengagement für Moderne Verwaltung ist dabei ein Forum für Verbesserungsvorschläge der Bürgerinnen und Bürger, um die Staatsverwaltung mit ihren Verwaltungsabläufen zu vereinfachen, zu beschleunigen, zu verbilligen oder sonst zu verbessern und somit bürgerfreundlicher zu gestalten.

Das Forum Bürgerengagement für Moderne Verwaltung wird vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat betreut. Dieses legt die eingegangenen Vorschläge den jeweils zuständigen Ministerien zur Bearbeitung und Entscheidung vor. Ressortübergreifende Vorschläge werden vom Forum selbst bearbeitet. Die zuständige Stelle entscheidet dann (unter Ausschluss des Rechtsweges) über Annahme und Prämierung des Vorschlags.

Wie soll ein Vorschlag aussehen?

Unter einem Vorschlag ist eine neuartige, konkrete und im Detail ausgearbeitete Idee zu verstehen, die spürbar etwas verbessert und damit zur Effizienz und Effektivität der Verwaltung beiträgt. Nicht neuartig sind z.B. Ideen oder Lösungsansätze, die in der Verwaltung, auf politischer Ebene oder in den Medien bereits diskutiert wurden oder werden.

Verbesserungsvorschläge sollen beispielsweise 

  • Abläufe und Organisation, Vorgaben und Verwaltungsverfahren erleichtern, straffen und vereinfachen.
  • Arbeitszeit, Kosten oder Material einsparen.
  • die Verwaltung bürger- und servicefreundlicher machen.
  • Unfallgefahren vermindern und die Arbeitsbedingungen erleichtern.

Folgende Fragen sollten Sie sich bei der Einreichung eines Vorschlages stellen:

  • Was wird getan?
  • Wo treten die Probleme auf?
  • Wie kann es besser gemacht werden?
  • Welche Änderungen sind konkret erforderlich?

Bitte fassen Sie Ihren Vorschlag möglichst kurz und klar. Erläutern Sie ihn ggf. durch Skizzen oder Berechnungen. Nach Möglichkeit sollten der zu erwartende Erfolg sowie der für die Umsetzung voraussichtlich notwendige Aufwand berechnet und dargelegt werden.

Lohnt es sich, einen Vorschlag einzureichen?

Natürlich, weil jeder und jede von Optimierungen in der Verwaltung profitiert!

Unser gemeinsames Ziel ist es, die Verwaltung und die zum Teil komplexen Abläufe auf allen Ebenen zu vereinfachen, zu beschleunigen oder in sonstiger Weise weiter zu verbessern. Die bereits prämierten Verbesserungsvorschläge zeigen: Oft sind es kleine, einfache Änderungen, wie das Zusammenführen von zwei Formblättern zu einem, die die Arbeit erleichtern.

Für jeden angenommenen Verbesserungsvorschlag gibt es je nach Kosten und Nutzen des Vorschlages attraktive Geld- oder Sachprämien! 

Starker Staat, aktive Bürger, erfolgreiche Unternehmen - das gehört in Bayern zusammen!

Wo und wie können Sie Ihren Vorschlag einreichen?

Das elektronische Antragsformular zum Einreichen eines Vorschlags finden Sie unter „Online-Verfahren“.

E-Mail: innovation@stmfh.bayern.de 

Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Bürger-Engagement für Moderne Verwaltung
Bankgasse 9
90402 Nürnberg

Bitte geben Sie für Ihren Vorschlag ein Kennwort an sowie Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse für Rückfragen. Außerdem fügen Sie bitte eine Erklärung bei, dass der Vorschlag von Ihnen selbst entwickelt wurde.

 

Wer kann einen Vorschlag einreichen?

Alle Bürgerinnen und Bürger, die eine Idee zur Weiterentwicklung der Bayerischen Staatsverwaltung haben, können mitmachen. Ausgenommen sind lediglich Personen und Institutionen, die sich gewerblich oder beruflich mit Organisations-, Automations- oder Controllingfragen beschäftigen.

Stand: 28.08.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat