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Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

Gemeinde Aschau a.Inn

Einwohnermeldeamt, Renten, Fischereiwesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

12:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Hauptstr. 4
84544 Aschau a.Inn

Postanschrift

Hauptstr. 4
84544 Aschau a.Inn