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Abstammungssachen; Informationen zum Verfahren

Für Verfahren, die die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses oder die Anfechtung der Vaterschaft betreffen (Abstammungssachen), ist das Amtsgericht-Familiengericht zuständig.

Amtsgericht Landshut

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. 

Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Sitzungssaalgebäude möglich.

Hausanschrift

Maximilianstr. 22
84028 Landshut

Postanschrift

Maximilianstr. 22
84028 Landshut