Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Johannesstr. 9
84494 Neumarkt-Sankt Veit
Postfach 1261
84491 Neumarkt-Sankt Veit