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Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
und
13:15 Uhr - 16:30 Uhrund
13:15 Uhr - 16:30 Uhrund
13:15 Uhr - 16:30 Uhrund
13:15 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausplatz 2
96157 Ebrach
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