Arbeitsschutz; Anzeige von Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
Arbeitgeber müssen u.a. die erstmalige Aufnahme einer gezielten Tätigkeit mit Biostoffen der Risikogruppe 2 sowie die erstmalige Aufnahme einer Tätigkeit mit Biostoffen der Risikogruppe 3 bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Formulare
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Anzeige für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen nach § 16 Biostoffverordnung (BioStoffV)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Stand: 19.12.2018
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