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Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Opfer von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Für Sie zuständig

Polizeiinspektion Vilsbiburg

Hausanschrift

Schwalbenfeldstraße 1
84137 Vilsbiburg

Postanschrift

Schwalbenfeldstraße 1

84137 Vilsbiburg

Telefon

+49 8741 9627-0

Polizeipräsidium Niederbayern

Hausanschrift

Wittelsbacherhöhe 9/11
94315 Straubing

Postanschrift

Postfach 661

94306 Straubing

Telefon

+49 9421 868-0

Leistungsdetails

Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?

Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.

Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.

  • Personalausweis oder Reisepass

Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

Stand: 12.06.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration