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Katastrophenschutz; Durchführung von Übungen

Die Kreisverwaltungsbehörden haben als Vorbereitungsmaßnahmen in angemessenem Umfang Katastrophenschutzübungen unter Beteiligung der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten durchzuführen.

Ansprechpartner - Landratsamt Kulmbach

30 Öffentliche Sicherheit, Katastrophenschutz, Gewerbewesen, Jagdrecht

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