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Kommunale Unternehmen; Betrieb

Gemeinden, Landkreise und Bezirke können Unternehmen außerhalb ihrer allgemeinen Verwaltung als Eigenbetriebe, selbständige Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts oder in den Rechtsformen des Privatrechts betreiben.

Ansprechpartner - Landratsamt Oberallgäu

SG 35 Jagd und Waffenrecht, Fischereirecht, Gaststätte und Gewerbe

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