Logo Bayernportal

Tierärztliche Hausapotheke; Anzeige der Einrichtung und des Betriebs

Das Führen einer tierärztlichen Hausapotheke unterliegt der Anzeigepflicht gemäß § 79 des Gesetzes über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel (Tierarzneimittelgesetz – TAMG)

Ansprechpartner - Landratsamt Rhön-Grabfeld

Sachgebiet 3.5 - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Anzahl: 1