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Bauaufsichtsbehörden (untere)

In Bayern sind untere Bauaufsichtsbehörden die Landratsämter, die kreisfreien Gemeinden (Städte) und die Großen Kreisstädte. Daneben wurden einzelnen kreisangehörigen Gemeinden bestimmte Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden übertragen. Diese Gemeinden nennt man "Delegationsgemeinden". Je nach Umfang der übertragenen Aufgaben wird zwischen großer und kleiner Delegation unterschieden.
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