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Ausgangs- und Widerspruchsbehörden

Ein Widerspruch kann bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat (= Ausgangsbehörde) oder bei der fachlich übergeordneten Behörde, die über den Widerspruch entscheidet, (= Widerspruchsbehörde) eingelegt werden. Die Kontaktdaten der Behörden können der Rechtsbehelfsbelehrung entnommen werden, die im Bescheid enthalten ist.