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Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind gemäß § 114 SGB VII die für den jeweiligen Gewerbezweig zuständigen Berufsgenossenschaften einschließlich der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
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