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Regierung von Oberbayern

Z2.2 - Rechtsreferendare

1. Ausbildung und Fortbildung der Rechtsreferendare
Die Regierung von Oberbayern leitet die Gesamtausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Oberbayern während der Dauer der Verwaltungsstation und des Pflichtwahlpraktikums in den Berufsfeldern 2, 4, 5 und 7. Daneben organisiert sie die Arbeitsgemeinschaften im Öffentlichen Recht während der gesamten Dauer des Rechtsreferendariats.

2. Personalangelegenheiten der Rechtsreferendare
Darüber hinaus ist die Regierung von Oberbayern insoweit personalverwaltende Stelle für die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.

3. Dienstbesprechung der Juristischen Staatsbeamtinnen und -beamten und vergleichbarer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen