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Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 33 - Baurecht

  1. Rechtsangelegenheiten des Baugesetzbuches, der Bayerischen Bauordnung, des Bayerischen Abgrabungsgesetzes, des Bau- und Bodendenkmalschutzes, des Wohnungswesen und ergänzender Gesetze
    (soweit keinem anderen Sachgebiet zugewiesen).
     
  2. Aufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden/unteren Denkmalschutzbehörden im Regierungsbezirk Oberbayern (Landratsämter und kreisfreie Städte in Oberbayern, die Großen Kreisstädte Bad Reichenhall, Dachau, Eichstätt, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Germering, Landsberg am Lech, Neuburg a. d. Donau und Traunstein sowie die sogen. Delegationsgemeinden, die Städte Burghausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Waldkraiburg, der Markt Garmisch-Partenkirchen und die Gemeinde Vaterstetten (Lkr. Ebersberg))

    und Aufsicht über die unteren Abgrabungsbehörden
    (Landratsämter und kreisfreie Städte im Regierungsbezirk Oberbayern).

    Im Rahmen dieser Aufsicht können sich die Bürger auch mit Eingaben und Beschwerden an das Sachgebiet wenden (Ausfluss des in Art. 17 Grundgesetz und Art. 115 der Bayer. Verfassung verankerten Petitionsrechts).
     
  3. Erteilung bauaufsichtlicher Zustimmungen nach Art. 73 Abs. 1 BayBO sowie denkmalschutzrechtlicher Erlaubnisse nach Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 BayDSchG für Bauvorhaben des Bundes, des Landes oder des Bezirks  und Entgegennahme von Kenntnisnahmen  nach Art. 73 Abs. 4 BayBO für Bauvorhaben, die der Landesverteidigung, dienstlichen Zwecken der Bundespolizei oder dem zivilen Bevölkerungsschutz dienen.
     
  4. Juristische Beratung des Sachgebiets 30.1 in Kirchenangelegenheiten, insbesondere zur staatlichen Baulast an kirchlichen Gebäuden, und seiner VOB- und VOL-Stelle sowie in Anhörungsverfahren nach § 18 II VOB/B.
  5. Forstrechtsstelle nach dem Gesetz über die Forstrechte (FoRG)
    (für das Gebiet des Freistaats Bayern)