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Landratsamt Regen

Tierarzneimittelrecht

Mit dem Auftrag den Verkehr von Arzneimitteln, die bei Tieren angewendet werden zu überwachen, ist dem amtstierärztlichen Dienst eine besonders schwierige Aufgabe zugewiesen. Einerseits ist der Einsatz von Arzneimitteln in gewissem Umfang zur Gesunderhaltung der Tierbestände unerlässlich. Andererseits stellen Arzneimittel als Rückstände in Lebensmitteln ein bekanntes Problem dar, um dessen Lösung die Amtstierärzte intensiv bemüht sind. Die geschilderten vielfältigen Arbeitsbereiche des Amtstierärztlichen Dienstes sind oft eng miteinander verzahnt. So können z.B. bei der Untersuchung und Beurteilung von Wurst neben lebensmittelrechtlichen auch fleischhygiene-, seuchen- oder arzneimittelrechtliche Fragen entstehen, die einer fachlich zusammengefassten Beantwortung bedürfen. Aufgrund ihres vielseitigen Fachwissens besitzen die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte den umfassenden Überblick über solche Zusammenhänge, um die notwendigen Maßnahmen schnell und effektiv treffen zu können.