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Regierung von Schwaben

Sachgebiet 21 - Handel und Gewerbe, Energie

Die Regierung von Schwaben ist im Bereich des Gewerberechts zuständige Rechtsaufsichtsbehörde über die nachgeordneten Behörden. Im Rahmen dieser Aufsicht werden vom Sachgebiet 21 die Anfragen der Vollzugsbehörden sowie Eingaben und Beschwerden von Bürgern bearbeitet. Im Vollzug des Ladenschlussrechts bewilligt das Sachgebiet 21 Ausnahmen für erweiterte Ladenöffnungszeiten nach § 23 LadSchlG im öffentlichen Interesse.

Auf dem Gebiet des Kaminkehrerwesens sind wir für die Ausschreibung der Kehrbezirke und die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/innen zuständig. Im Bereich des Handwerksrechts werden zudem vom Sachgebiet 21 die Meisterprüfungsausschüsse für zulassungspflichtige Handwerke bestellt und die Widerspruchsverfahren zur Meisterprüfung durchgeführt.

Im Rahmen der Vergabeberatungsstelle für öffentliche Auftraggeber und private Zuwendungsempfänger berät das Sachgebiet 21 bei Fragen im Zusammenhang mit Vergaben von Lieferleistungen und Dienstleistungen sowie Konzessionen (ohne Baukonzessionen).

Des Weiteren nehmen wir die Aufgabe der Regierung von Schwaben als Planfeststellungsbehörde nach den §§ 43 ff EnWG für die Errichtung und den Betrieb sowie die Änderung von Hochspannungsfreileitungen, ausgenommen Bahnstromfernleitungen, mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder mehr und von Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimetern wahr.

Ein anderer Schwerpunkt der Tätigkeit im Sachgebiet 21 liegt in der Bearbeitung der Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und „Ingenieurin“ nach dem BayIngG von Ingenieuren und Ingenieurinnen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss. In diesem Bereich ist die Regierung von Schwaben bayernweit zuständig mit Ausnahme der Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Gebäude- und Versorgungstechnik sowie Vermessungswesen. Für diese Fachrichtungen ist die Bayer. Ingenieurekammer Bau zuständig.