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Generalstaatsanwaltschaft München

Antisemitismusbeauftragter

Zum 01.10.2021 wurde das Amt des Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen Justiz eingerichtet. Es wird wahrgenommen von Herrn Oberstaatsanwalt Andreas Franck. Das Amt ist bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelt und besteht zusätzlich zu den bereits eingeführten Funktionen der regionalen Antisemitismusbeauftragten bei den Generalstaatsanwaltschaften Bamberg, München und Nürnberg. 

 

Seine Aufgaben:

 

  • Zentraler Ansprechpartner für andere Behörden im In- und Ausland und für jüdische Einrichtungen
  • Zentraler justizinterner Ansprechpartner für (Zweifels-)Fragen bei antisemitischen Straftaten, etwa zur Bewertung antijüdischer Aspekte eines Tatgeschehens. 
  • Hinwirken auf eine Vereinheitlichung der Rechtsanwendung bei der Bearbeitung antisemitischer Delikte.
  • Ansprechpartner für den Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe, insbesondere im Hinblick auf die strafrechtliche Einordnung möglicherweise antisemitischer Handlungen.
  • Vernetzung und Koordination von Ermittlungen verschiedener Staatsanwaltschaften, dabei insbesondere auch Förderung von Sammelverfahren.
  • Durchführung von themenspezifischen Fortbildungsmaßnahmen.
  • Ansprechpartner für RIAS Bayern e. V. bei Online-Anzeigen und Prüfbitten