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Landratsamt Passau

Datenschutzbeauftragter

  • Wahrnehmung der Funktion als gemeinsamer Datenschutzbeauftragter für den Landkreis Passau und die beteiligten Gemeinden und Zweckverbände
  • Unterrichtung und Beratung von Gemeinden, Behördenleitung, Fachabteilungen und Mitarbeitern hinsichtlich ihrer Pflichten nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften
  • Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen auf dem Gebiet des Datenschutzes
  • Beratung - auf Anfrage- im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung
  • Zusammenarbeit mit und Anlaufstelle für die Datenschutz-Aufsichtsbehörde
  • Koordination von Auskunftsersuchen
  • Mitwirkung (Dienstvereinbarungen und -anweisungen, Schulungen etc.)
  • Erstellen eines jährlichen Tätigkeitsberichts