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Landratsamt Regen

Heimaufsicht

Heime werden durch die Heimaufsicht kontrolliert und beraten. Zu ihren Aufgaben gehört es, die Einhaltung der Vorschriften des Heimgesetzes zu überwachen und Missstände durch Anordnungen und Auflagen zu beseitigen. Auch die Beratung und Information der Heimbewerber und der Heimbewohner sowie deren Angehörigen gehört in ihren Aufgabenbereich. Heimaufsicht / Heimgesetz /Heimvertrag Zu den Hauptaufgaben der Heimaufsicht gehört es, dafür Sorge zu tragen, dass die Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohner in den Altenwohn- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen innerhalb des Landkreises Regen gewahrt werden. Besonderes Gewicht bekommt diese Aufgabe vor dem Hintergrund der kontinuierlich gewachsenen Zahl schwer- und schwerstpflegebedürftiger sowie psychisch beeinträchtigter Heimbewohner. Das diese oftmals nicht in der Lage sind, ihre Interessen selbst wahrzunehmen, obliegt es der Heimaufsichtsbehörde, verstärkt auf die Betreuung der Heimbewohner in pflegerischer und psychiatrischer Hinsicht zu achten und die Arbeit der Einrichtungen durch eine fachgerechte Beratung zu unterstützen. Das Heimgesetz sichert den Bewohnern von Altenwohn- und Pflegeheimen bestimmte Rechte. Das Heimgesetz und die dazugehörenden Verordnungen legen Minimal- oder Mindestanforderungen (Heimmindestbauverordnung, Heimpersonalverordnung) für Heime fest, die in allen Heimen mindestens gegeben sein müssen. Das Heimgesetz regelt z.B., dass zwischen dem Heimträger und den Heimbewohnern ein Vertrag geschlossen werden muss, in dem die Leistungen des Trägers im Einzelnen beschrieben sind. Außerdem ist der Betreiber eines Heimes verpflichtet, Interessenten für einen Heimplatz schriftlich über fachliche und persönliche Qualifikation des Personals, Rechte und Pflichten der Bewohner, Leistungen und Ausstattungen des Heimes zu informieren. Weiterhin räumt das Heimgesetz den Bewohnern Mitwirkungsrechte (Heimmitwirkungsverordnung) ein. Die Heimaufsicht ist nicht nur Kontrolle der Heime, sondern im Wesentlichen Beratung und Unterstützung der Einrichtung und der Bewohner. Durch regelmäßige Heimbesuche verschafft sich die Heimaufsicht des Kreises Regen einen Einblick in die verschiedenen Heime. Rechtliche Grundlagen: Heimgesetz, Heimpersonalverordnung, Heimmindestbauverordnung, Heimmitwirkungsverordnung, Pflegeversicherungsgesetz