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Gewässer dritter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung

Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände.

Für Sie zuständig

Gemeinde Oberschleißheim

Gemeinde Oberschleißheim

Hausanschrift

Freisinger Str. 15
85764 Oberschleißheim

Postanschrift

Postfach 1163

85758 Oberschleißheim

Telefon

+49 89 315613-0

Leistungsdetails

In Bayern gibt es etwa 90.000 km kleinere Gewässer. Die Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände sind zur Unterhaltung dieser Gewässer verpflichtet. Teilweise ist diese Unterhaltungspflicht auch auf Nutzer (z. B. Wasserkraftanlagenbetreiber) übertragen.

Haben Sie Fragen zum Unterhalt und zum baulichen Zustand von kleineren Gewässern und ihren Ufern, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde.

Bei Fragen rechtlicher Art kann Ihnen die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) weiterhelfen.

Anregungen und Antworten fachlicher Art erhalten Sie vom örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt.

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 08.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz