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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit - Bauverwaltung

Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit

Hausanschrift

Johannesstr. 9
84494 Neumarkt-Sankt Veit

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Postfach 1261

84491 Neumarkt-Sankt Veit

Telefon

+49 8639 9888-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales