Grund- und Mittelschule; Beantragung eines Gastschulverhältnisses
Die Schulpflicht ist grundsätzlich an der örtlichen Grundschule und Mittelschule (Sprengelschulen) zu erfüllen. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann bei Grundschulen oder eigenständigen Mittelschulen (die nicht Mitglied eines Mittelschulverbunds sind) aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Genehmigung eines Gastschulverhältnisses
Kosten
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Schulordnungen für die einzelnen Schularten
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
Verwandte Themen
Stand: 09.03.2018
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Für Sie zuständig
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Volksschulen (Grundschulen und Mittelschulen)
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