Gegenstände der Gemeinde; Verleih
Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.
Beschreibung
Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde.
Kosten
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 57 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Stand: 07.09.2017
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration
Für Sie zuständig
-
Gemeinde Niederviehbach
Telefon
+49 (0)8702 94861-0
Telefax
+49 (0)8702 94861-25
E-Mail
Webseite
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.