Technologie; Beantragung einer Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Der Freistaat Bayern fördert einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der allgemeinen Technologien, sofern diese der industrieller Forschung bzw. der experimenteller Entwicklung zuordenbar sind.
Beschreibung
Zweck
Die Förderung soll mittelständischen Unternehmen die Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren ermöglichen sowie die Anwendung moderner Technologien in Produkten und in der Produktion erleichtern. Die Entwicklung sowie die beschleunigte Einführung und Verbreitung moderner Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft sind notwendig, um angesichts des raschen technologischen Wandels die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erhalten und dadurch ein angemessenes wirtschaftliches Wachstum und einen hohen Beschäftigungsstand zu sichern. Die Förderung soll zur Fortentwicklung einer modernen Wirtschaftsstruktur in Bayern beitragen.
Gegenstand
Gefördert werden können Vorhaben der Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen (Entwicklungsvorhaben) von der Idee bis zu einem alle Funktionen erfüllenden ersten Prototypen. In begründeten Ausnahmefällen sind auch technische Durchführbarkeitsstudien förderbar, die der Vorbereitung von Entwicklungsvorhaben dienen. Ein Produkt oder Produktionsverfahren gilt als neu, wenn es im Europäischen Wirtschaftsraum noch nicht auf dem Markt ist. Bestehende Schutzrechte dürfen nicht verletzt werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit (im Unternehmensverbund) weniger als 400 Beschäftigten, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können
- Personalkosten (Pauschalen),
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung,
- Kosten für Auftragsforschung, technisches Wissen und für von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben genutzt werden,
- sonstige Betriebskosten (Material, Bedarfsmittel etc.), die unmittelbar durch die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit entstehen.
Art- und Umfang
Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.
Die Beihilfeintensität beträgt bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Kosten des Forschungs- und Entwicklungs-(F&E-)Vorhabens, sie erhöht sich um 10 % bei kleinen und mittlere nUnternehmen .
Voraussetzungen
- Die Durchführung des Vorhabens muss mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein, aber dennoch auf Grundlage des vorgesehenen Lösungswegs als technisch machbar erscheinen.
- Das Vorhaben muss sich durch einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen, d. h. die zu entwickelnden Technologien, Produkte und Dienstleistungen müssen über den Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen.
- Das Vorhaben muss in seinen wesentlichen Teilen vom Antragsteller selbst in Bayern durchgeführt werden.
- Nicht gefördert werden Vorhaben, die vor Eingang eines prüffähigen Antrags beim Projektträger bereits begonnen wurden oder im Auftrag Dritten durchgeführt werden.
- Das antragstellende Unternehmen muss über spezifische Forschungs- und Entwicklungskapazitäten und einschlägige fachliche Erfahrungen auch im Bereich der Produktion verfügen.
- Antragsteller müssen für die Finanzierung des Vorhabens nachweislich in angemessenem Umfang Eigen- oder Fremdmittel einsetzen, die nicht durch andere öffentliche Hilfen finanziert oder zinsverbilligt werden.
- Eine Kumulierung mit Mitteln der Europäischen Union bzw. mit anderen staatlichen Beihilfen ist grundsätzlich nicht möglich.
- Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert. Dies gilt insbesondere für Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.
Verfahrensablauf
- Skizzen und Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind an den Projektträger zu richten.
- Die Antragstellung ist formgebunden und erfolgt auf elektronischem Weg. Die Zugangsdaten hierfür sind beim Projektträger erhältlich. Weitere Informationen werden auf der Internetplattform zur elektronischen Antragstellung (ELAN) des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (siehe unter „"Online-Verfahren") bereitgestellt.
- Der Projektträger übernimmt namens und im Auftrag des Freistaates Bayern die Prüfung der Skizzen und Anträge, gibt, ggf. auch unter Einschaltung von Fachgutachtern, eine Empfehlung für die Förderentscheidung ab und führt die Abwicklung der Förderung, die Bearbeitung der Zahlungsanforderungen, die Prüfung der Zwischenberichte, des Verwendungsnachweises und der Verwertungsberichte sowie die Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Antragstellern durch. Der Projektträger ist berechtigt, Erklärungen zu den Anträgen und zur Abwicklung der Förderung bei den Antragstellern einzuholen. Der Projektträger ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.
- Bewilligungsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. Die Bewilligungsbehörde erlässt den Zuwendungsbescheid und zahlt die Fördermittel aus. Die Mittelabrufe sowie der Verwendungsnachweis sind dem Projektträger vorzulegen, der diese an die Bewilligungsbehörde weiterleitet.
Besondere Hinweise
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
- ausführliche Projektbeschreibung einschließlich Verwertungsplan
Online-Verfahren
-
Online-Verfahren, bayernweit:
Elektronische Antragstellung (ELAN)
Auf der Plattform kann das Fördervorhaben elektronisch erfasst und zur Prüfung und weiteren Bearbeitung freigeben werden. Der Antrag muss anschließend ausgedruckt und unterschrieben an den genannten Empfänger gesendet werden. Die Zugangsdaten sind beim Projektträger erhältlich.
Kosten
Rechtsgrundlagen
-
Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Technologieförderungsprogramms
47-6668/294/1; AllMBl. 2016 S. 1464; 7071-W
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
- Technologieförderung
- Flyer "Bayerisches Technologieförderungsprogramm" [Dateiformat: pdf]
-
Internetplattform der Innovationsberatung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Informationen und Links zur Innovations- und Technologieförderung in Bayern
Stand: 16.05.2017
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie
Für Sie zuständig
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