Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung
Eine Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.
Beschreibung
Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.
Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
Stand: 28.06.2017
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Für Sie zuständig
-
Gemeinde Hallbergmoos
Postanschrift
Rathausplatz 1
85399 Hallbergmoos
Telefon
+49 (0)811 5522-0
Telefax
+49 (0)811 5522-444
E-Mail
Weitere Anschriften dieser Behörde
Postanschrift
Theresienstr. 6
85399 Hallbergmoos
Telefon
+49 (0)811 3700
Telefax
+49 (0)811 98855
E-Mail
Postanschrift
Am Ludwigskanal 8
85399 Hallbergmoos
Telefon
+49 (0)811 3822
E-Mail
Postanschrift
Am Ludwigskanal 8
85399 Hallbergmoos
Telefon
+49 (0)811 94366
E-Mail
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.