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Gartenbau; Organisation der Berufsausbildung

Für die Organisation der Berufsausbildung und für das Prüfungswesen im Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin und Werker/Werkerin im Gartenbau sind bestimmte Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig.

Für Sie zuständig

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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth-Uffenheim
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg-Landshut Dienstort Landshut
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg Außenstelle Friedberg
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Leistungsdetails

Die Abteilungen Gartenbau an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg, Fürth-Uffenheim, Abensberg-Landshut und Augsburg sind für die Organisation der Berufsausbildung und für das Prüfungswesen im Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin und für die Werkerausbildung zuständig.

Die Ausbildung selbst erfolgt in anerkannten Ausbildungsbetrieben oder Bildungseinrichtungen in den Fachrichtungen Garten- und Landschaftsbau, Zierpflanzenbau, Baumschule, Gemüsebau, Staudengärtnerei, Friedhofsgärtnerei oder Obstbau. Die Dauer der Ausbildung beträgt in der Regel 3 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungszeit verkürzt werden.

Gründe für eine Lehrzeitverkürzung können sein:
- außerlandwirtschaftlicher Berufsabschluss (je nach Prüfungsergebnis)
- Fachabitur oder allgemeines Abitur als schulische Vorbildung

  • Berufsausbildungsvertrag
  • Bestätigung einer langjährigen Berufserfahrung

Die Abteilung Gartenbau am Amt für Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg bietet -bei entsprechender Nachfrage- Vorbereitungskurse auf die externe Abschlussprüfung zum Gärtner/Gärtnerin für die Personen an, die mit einer langjährigen Berufserfahrung ohne ein Ausbildungsverhältnis einen Abschluss anstreben. Es sind keine Anmeldefristen zu beachten.

Stand: 20.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus