Kommunale Bäder; Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
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Stand: 10.01.2018
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration
Für Sie zuständig
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Leistungen, die in der Gemeinde Zandt nicht angeboten weden
Telefon
+49 (0)9944 30300-0
Telefax
+49 (0)9944 30300-18
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.