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Weinbestand; Meldung

Die vorhandenen Weinmengen für bestimmte Weinarten und Qualitätsstufen müssen jährlich gemeldet werden.

Für Sie zuständig

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

Leistungsdetails

Es müssen die zum Stichtag 31.07. eines Jahres vorhandenen Weinmengen (in hl Wein, mit zwei Nachkommastellen), geordnet nach bestimmten Weinarten (auch rektifizierter konzentrierter Traubenmost - RTK genannt) sowie nach Qualitätsstufen, regionaler Herkunft bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau gemeldet werden. 

Meldepflichtig sind grundsätzlich natürliche und juristische Personen oder deren Zusammenschlüsse, die über Bestände an Wein von mindestens 100 hl unabhängig von der Herkunft verfügen. Ausgenommen sind private Verbraucher und Einzelhändler, die im Einzelfall weniger als 100 Liter an den Endverbraucher abgeben und die darüber hinaus nicht über Kellerräume zur Lagerung und Abfüllung von Wein in großen Mengen verfügen.

bis zum 07.08. eines Jahres nach den Beständen zum Stichtag 31.07. eines Jahres

Stand: 24.10.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau