Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Baukostenbeteiligung
Für den notwendigen Ausbau und Erhalt der Kindertagesbetreuungsangebote sind die Gemeinden zuständig. Der Freistaat Bayern unterstützt die Gemeinden durch die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Zuwendungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FAZR).
Beschreibung
Nach dem Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) gewährt der Freistaat Bayern nach Maßgabe des Finanzausgleichgesetzes (FAG) Finanzhilfen zu Investitionsmaßnahmen an förderfähigen Kindertageseinrichtungen, soweit Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften und kommunale Zweckverbände die Investitionskosten tragen, (unmittelbar oder in Form eines Baukostenzuschusses).
Die Gewährung der Finanzhilfen setzt voraus, dass
- die Kindertageseinrichtung nach dem BayKiBiG förderfähig ist und einen anerkannten Betreuungsbedarf deckt,
- die Baumaßnahme aufsichtlich nicht zu beanstanden ist,
- die Gesamtfinanzierung gesichert ist und
- die Zuschusspflichtigen der Baumaßnahme hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung zugestimmt haben.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Förderrecht: (fakultatives) Widerspruchsverfahren
Weiterführende Links
Stand: 17.04.2018
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Für Sie zuständig
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