Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes; Beantragung
Die Funkanlagen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) unterliegen der Genehmigungspflicht. Die Kreisverwaltungsbehörden sind Antragsstellen für die mobilen und ortsfesten Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes.
Beschreibung
Der BOS-Funk ist ein nichtöffentlicher mobiler Landfunkdienst (nömL) in Deutschland, der von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verwendet wird. Er umfasst die Funkanlagen und Funknetze des nichtöffentlichen mobilen Landfunks (nömL).
Die Kreisverwaltungsbehörden erfassen die mobilen Funkanlagen der gemeindlichen Feuerwehren und der Werksfeuerwehren, bearbeiten die BOS-Anträge (z. B. Anträge auf Festfunkstellen) und leiten diese an die zuständige Regierung weiter.
Die Kreisverwaltungsbehörden erfassen außerdem die mobilen Funkanlagen des Katastrophenschutzes und leiten diese an die obere Katastrophenschutzbehörde (Regierung) weiter.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Frequenzzuteilung
Rechtsgrundlagen
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Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Nichtöffentlicher mobiler Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS); BOS-Funkrichtlinie
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
Weiterführende Links
Stand: 02.11.2017
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration
Für Sie zuständig
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Landratsamt Oberallgäu
Telefon
+49 (0)8321 612-0
Telefax
+49 (0)8321 612-369
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.