Grünordnungsplan; Aufstellung
Der Grünordnungsplan ist ein Begriff aus der Landschaftsplanung. Er hat die Aufgabe die in den Naturschutzgesetzen bzw. den Landschaftsplänen formulierten Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege für das Gemeindegebiet bzw. Teile davon zu konkretisieren.
Beschreibung
Wesentliche Ziele der Grünordnungsplanung sind:
- die weitgehende Erhaltung von Grünbeständen
- der Schutz von gesetzlich geschützten Biotopen sowie weiterer hochwertiger Flächen
- die Minimierung der Negativwirkungen einer geplanten Bebauung
- die Planung und Schaffung öffentlicher, naturnaher und gestalteter Grünflächen zur Erholungsnutzung
- die Begrünung der Straßenräume
- die Schaffung eines attraktiven Fuß- und Radwegenetzes
- die Formulierung von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild eines Plangebietes.
Zuständig für die Aufstellung von Grünordnungsplänen ist die Gemeinde. Die Grünordnungsplanung kann in den Bebauungsplan integriert sein oder als eigenständiger Plan aufgestellt werden. Dieser ist für die einzelnen Bürger und Bürgerinnen verbindlich.
Rechtsgrundlagen
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Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009
insbesondere § 11 BNatSchG
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Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Art. 4 Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG) vom 23. Februar 2011
Landschaftsplanung
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Stand: 02.11.2017
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Für Sie zuständig
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