Sterbefall; Anzeige und Beurkundung
Die Beurkundung im Sterberegister umfasst die Vornamen, den Familiennamen des Verstorbenen und den genauen Zeitpunkt und den Ort des Todes.
Beschreibung
Nach Anzeige des Sterbefalles nimmt das Standesamt die Beurkundung im Sterberegister vor. Dabei werden folgende Daten über den Verstorbenen eingetragen:
- seine Vornamen und seinen Familiennamen
- Tag, Uhrzeit und Ort des Todes
- sein Familienstand (z.B. verheiratet, geschieden, in eingetragener Lebenspartnerschaft)
- sein Wohnort und auf Wunsch des Anzeigenden die Religionszugehörigkeit.
Aus dem Sterberegister erstellt das Standesamt auf Antrag eine Sterbeurkunde, in die wesentliche Daten aus dem Sterberegister übernommen werden. Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister (das ist eine wortgetreue Wiedergabe des Inhalts des Sterberegisters) ausgestellt werden.
Kosten
Die Beurkundung ist gebührenfrei. Jede Sterbeurkunde ist gebührenpflichtig mit 10,00 Euro.
(Es können aber auch zweckgebundene Sterbeurkunden, z. B. für Rentenzwecke, kostenfrei ausgestellt werden.)
Rechtsgrundlagen
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Rechtsgrundlagen, bayernweit:
§§ 28 bis 31 Personenstandsgesetz (PStG)
Sterbefall Anzeige und Beurkundung
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Stand: 09.03.2017
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