Abfallentsorgung; Durchführung
Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.
Beschreibung
Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.
Kosten
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Entsorgung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Satzungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften
Verwandte Themen
Stand: 25.10.2018
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Für Sie zuständig
-
Landratsamt Eichstätt
Telefon
+49 (0)8421 70-0
Telefax
+49 (0)8421 70-222
Sicheres Kontaktformular
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.