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Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung

Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit

Hausanschrift

Johannesstr. 9
84494 Neumarkt-Sankt Veit

Postanschrift

Postfach 1261

84491 Neumarkt-Sankt Veit

E-Mail

info@vgnsv.de

Telefon

+49 8639 9888-0

Leistungsdetails

Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.

Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.

Für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten können Gebühren erhoben werden.
Stand: 02.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales