Logo Bayernportal

Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit - Geschäftsstelle

Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit

Hausanschrift

Johannesstr. 9
84494 Neumarkt-Sankt Veit

Postanschrift

Postfach 1261

84491 Neumarkt-Sankt Veit

E-Mail

info@vgnsv.de

Telefon

+49 8639 9888-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales