Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Stand: 07.09.2017
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration
Für Sie zuständig
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Gemeinde Niederviehbach
Telefon
+49 (0)8702 94861-0
Telefax
+49 (0)8702 94861-25
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.