Bauland; Bereitstellung
Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z.B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlagen
-
Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Eigene Angelegenheiten
Verwandte Themen
Stand: 13.11.2018
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal
Für Sie zuständig
-
Stadt Beilngries
Telefon
+49 (0)8461 707-0
Telefax
+49 (0)8461 707-35
Webseite
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.